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   BVerwG, 22.02.1961 - VI C 406.57   

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BVerwG, 22.02.1961 - VI C 406.57 (https://dejure.org/1961,337)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1961 - VI C 406.57 (https://dejure.org/1961,337)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1961 - VI C 406.57 (https://dejure.org/1961,337)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 80
  • JR 1961, 393
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1961 - VI C 406.57
    Die entgegengesetzte Auffassung in dem Urteil vom 24. Mai 1957 - BVerwGE 5, 86 - Leitsatz 2 - wird aufgegeben.

    Er berufe sich hierfür auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1957 - BVerwGE 5, 86 -.

    Sie beruft sich darauf, daß die Klage wegen Fristversäumnis unzulässig sei, und bekämpft mit Rechtsausführungen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1957 - BVerwGE 5, 86 -.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 24. Mai 1957 - BVerwGE 5, 86 - die oben dargelegte Frage dahin entschieden, daß durch die Vorschrift des § 64 Abs. 1 G 131 die Anwendung der durch § 29 G 131 herangezogenen, für den Versorgungsberechtigten günstigeren Vorschrift des § 109 Abs. 2 BBG nicht ausgeschlossen wird (Leitsatz 2).

    Diese Auffassung und ihre Begründung - BVerwGE 5, 86 (90 [BVerwG 24.05.1957 - VI C 395/56] und 91) - halten einer erneuten Prüfung mit Rücksicht auf folgende Erwägungen nicht stand:.

    Diese Fassung (1953) des Gesetzes zu Art. 131 GG war die Grundlage des Urteils vom 24. Mai 1957 - BVerwGE 5, 86 -.

    Kann demnach die im Urteil vom 24. Mai 1957 - BVerwGE 5, 86 (90, 91) [BVerwG 24.05.1957 - VI C 395/56]- vertretene Auffassung, daß durch § 64 Abs. 1 G 131 die Anwendung des § 109 Abs. 2 BBG nicht ausgeschlossen wird, nicht mehr aufrechterhalten werden, so muß auf Grund der vorstehenden Erwägungen der Ansicht des Berufungsgerichts zugestimmt werden, daß sich der Kläger auf § 109 Abs. 2 BBG nicht berufen kann.

  • BVerwG, 25.06.1959 - II C 106.57

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1961 - VI C 406.57
    Der Kläger, der am 8. Mai 1945 Beamter der Reichsbahn gewesen ist und vor dem 1. April 1951 sein 65. Lebensjahr vollendet hat, gehört zu dem in § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b G 131 bezeichneten Personenkreis, da er infolge der Entnazifizierungsentscheidungen keine seiner früheren Rechtsstellung entsprechende Versorgung erhalten hat (vgl. Urteile vom 25. Juni 1959 - BVerwG II C 106.57 - und vom 4. April 1960 - BVerwG VI C 159.57 -).
  • BVerwG, 04.04.1960 - VI C 159.57

    Recht der amtsvertriebenen Beamten. Irrevisibilität von Entnazifizierungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1961 - VI C 406.57
    Der Kläger, der am 8. Mai 1945 Beamter der Reichsbahn gewesen ist und vor dem 1. April 1951 sein 65. Lebensjahr vollendet hat, gehört zu dem in § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b G 131 bezeichneten Personenkreis, da er infolge der Entnazifizierungsentscheidungen keine seiner früheren Rechtsstellung entsprechende Versorgung erhalten hat (vgl. Urteile vom 25. Juni 1959 - BVerwG II C 106.57 - und vom 4. April 1960 - BVerwG VI C 159.57 -).
  • BVerwG, 17.10.1968 - II C 55.65

    Vereinbarkeit des Rückgriffs auf bereits vorliegende und verwertbare

    Diese Begründung habe das Bandesverwaltungsgericht (BVerwGE 12, 80) gebilligt.

    Dagegen wendet sich die Revision zunächst mit dem Vorbringen, die Zahl könne zwar eine Rolle spielen, wenn es sich um die Einsparung von Verwaltungsarbeit handele; dies sei in den die Rechtslage vor Einführung der Zuschlagsregelung betreffenden Fällen, die den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1957 (BVerwGE 5, 86) und vom 22. Februar 1961 (BVerwGE 12, 80) zugrunde liegen, der Fall gewesen.

    Übrigens enthielt § 64 G 131 bereits in seiner ursprünglichen Fassung, nämlich in dem Gebot der Anwendung der in Absatz 1 Satz 1 aufgeführten "vorbehaltenen" Vorschriften eine Abweichung von der grundsätzlichen Zielsetzung (vgl. BVerwGE 12, 80 [82]).

    Ferner macht die Revision geltend, in den Gründen des Urteils vom 22. Februar 1961 (BVerwGE 12, 80) sei die "dort genannte gesetzliche Regelung" nur deshalb als mit dem Gleichheitssatz vereinbar angesehen worden, weil sie nicht nur den Personenkreis, dem der dortige Kläger angehörte, sondern auch zahlreiche "andere Personenkreise" gleicherweise benachteilige, während im vorliegenden Fall nur die Altversorgungsempfänger aus dem Sudetenland und dem ehemaligen Protektorat, und von diesen auch nur ein Teil (mit Eintritt des Versorgungsfalls nach dem 30. September 1927), benachteiligt würde.

  • BVerwG, 25.11.1965 - II C 9.64

    Versorgung der vor Inkrafttreten der Besoldungsordnung C aus dem

    Die Anwendung dieser Vorschrift sei durch § 64 Abs. 1 G 131 ausgeschlossen (zu vgl. BVerwGE 12, 80 ff.).

    Rechtlich einwandfrei ist auch die von dem Berufungsgericht vertretene Auffassung, daß durch § 64 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz G 131 die Anwendung des § 109 BBG grundsätzlich ausgeschlossen sei (vgl. hierzu BVerwGE 12, 80 ff.).

    Die in § 64 G 131 vorgesehene Sonderbehandlung einiger Gruppen der Altversorgungsempfänger beruht, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 12, 80 [82]) bereits klargestellt hat, allein auf dem Bestreben, die umfangreiche Verwaltungsarbeit einzusparen, welche durch die Neuberechnung der Versorgungsbezüge anfallen würde, wenn es nicht bei der bisherigen Bemessungsgrundlage verbliebe.

    Diese Ergänzung des Gesetzeswortlauts steht nicht im Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 80 ff.).

  • BVerwG, 24.04.1961 - VI C 180.58

    Rechtsmittel

    Die noch in Urteil vom 24. Mai 1957 (BVerwGE 5, 86) vertretene, vom Berufungsgericht für bedenklich erachtete Auffassung, daß die Beibehaltung der bisherigen Bemessungsgrundlage für die Versorgung der unter § 64 G 131 fallenden Versorgungsempfänger die Anwendung des § 109 Abs. 2 BBG nicht ausschließt, ist inzwischen vom erkennenden Senat im Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VI C 406.57 - aufgegeben worden.
  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 125.60

    Gewährung von Versorgungsbezügen nach dem Gesetz zur Regelung der

    Die in diesem Urteil vertretene Rechtsmeinung, daß durch § 64 Abs. 1 G 131 die Anwendung der durch § 29 G 131 herangezogenen, für den Versorgungsberechtigten günstigeren Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes nicht ausgeschlossen wird, hat der VI. Senat in seinem - von der Revision selbst in anderem Zusammenhang angeführten - Urteil vom 22. Februar 1961 (BVerwGE 12, 80 [82 ff.]) aus überzeugenden Gründen aufgegeben.
  • BVerwG, 25.09.1962 - II C 98.58

    Rechtsmittel

    Dem Berufungsgericht ist ferner darin beizupflichten, daß sich die Unfallversorgung des Ehemannes der Klägerin für die Zeit bis zum 31. August 1953, zwar nicht Wegen § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 G 131 (vgl. BVerwGE 12, 80 [83]), aber gemäß der DV Nr. 4 zu § 107 DBG nach bisherigem Recht bestimmt, wenn diese Vorschrift auch nicht in § 29 Abs. 1 Satz 1 G 131 (ursprüngliche Fassung) ausdrücklich angeführt war.
  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 40.68

    Entlassung eines Oberleutnants - Bemessungsgrundlage für Versorgungsbezüge

    Der II. und der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts haben in ihrer Rechtsprechung schon wiederholt ausgeführt, daß das Festhalten an den "bisherigen Bemessungsgrundlagen" einer Versorgung (§ 64 G 131, § 100 BBG), das den Zweck habe, Verwaltungsarbeit einzusparen, mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG, zu vereinbaren sei, wenn es sich um Fälle handele, in denen anzunehmen sei, daß eine Überleitung in neues Recht kein wesentlich anderes Ergebnis erzielen würde (u.a. BVerwGE 12, 80 [82]).
  • BVerwG, 17.04.1963 - VI C 119.61

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in BVerwGE 12, 80 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (BVerwGE. 5, 86) für die von § 62 und § 64 Abs. 1 Nr. 3 G 131 erfaßten Ruhestandsbeamten dargelegt, daß § 64 eine Sonderregelung enthält, die eine.
  • BVerwG, 17.01.1963 - II C 48.60

    Anspruch auf Gewährung von Ruhegehalt nach der Besoldungsgruppe A 2 b RBO nach

    Der VI. Senat hat die in diesem Urteil vertretene Rechtsansicht inzwischen mit überzeugender Begründung aufgegeben (vgl. BVerwGE 12, 80).
  • BVerwG, 10.04.1962 - II C 23.60

    Anwendbarkeit des § 7 Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter

    Auch auf § 109 Abs. 2 - letzte Alternative - BBG und auf das Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1957 (BVerwGE 5, 86) kann der Kläger sich nicht mit Erfolg berufen; denn der VI. Senat hat die in dieser Entscheidung vertretene Ansicht, daß § 109 Abs. 2 BBG auch im Rahmen des § 64 G 131 anwendbar sei, in seinem Urteil vom 22. Februar 1961 (BVerwGE 12, 80) aufgegeben.
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